17.09.24 - Die 10-jährige Verjährungsfrist bei Baumängeln ist vom Tisch. Der Nationalrat hat sie in der Herbstsession verworfen. Gute Vorarbeit unserer Branchenvertreter.
Das Vorhaben, die Verjährungsfrist bei Baumängeln von fünf auf zehn Jahre zu verdoppeln, wurde am 12. September im Nationalrat definitiv beerdigt. Dafür gibt es für die Baumängelrüge neu eine Meldefrist von 60 Tagen. Damit kam die grosse Kammer dem Vorschlag von Ständerat und Bundesrat entgegen. Dies entspricht auch der Position des AM Suisse und zahlreichen weiteren Branchenverbänden.
Gegen die 10-Jahres-Frist
Eine zehnjährige Gewährleistungsfrist für Baumängel hätte für Metallbauunternehmen zu schwer kalkulierbaren finanziellen Risiken geführt. Die Lebensdauer von Bauprodukten und Bauwerksteilen kann je nach Material, Bauwerk und Wartung sehr unterschiedlich sein. Eine generelle Frist von zehn Jahren im Gesetz wäre praxisfremd und unverhältnismässig gewesen. Längere Garantien können immer noch vertraglich festgelegt werden, z. B. in Kombination mit einem Unterhaltsvertrag. Im Gegenzug wird es neu nicht mehr zulässig sein, die Frist vertraglich zu verkürzen.
Klar definierte Rügefrist von 60 Tagen
Der AM Suisse begrüsst auch die grundsätzliche Rügefrist von 60 Tagen. Bisher musste ein Käufer oder Bauherr gemäss Gesetzestext Baumängel «sofort» geltend machen. Dieser ungenaue Begriff bedeutete in der Praxis «innerhalb von einigen Tagen». Die neue, klar definierte Frist ist sinnvoll und erhöht die Rechtssicherheit. Im Nationalrat wurde sie mit 102 zu 91 Stimmen gutgeheissen.
Vorarbeit des AM Suisse
Die Verlängerung der Gewährleistungsfrist für Baumängel von fünf auf zehn Jahre war im Nationalrat anfänglich im Rahmen der Vorlage «20.066, OR Baumängel» behandelt und befürwortet worden. Der Ständerat hingegen hatte im Juni die Verdoppelung der Frist abgelehnt.
In Zusammenarbeit mit bauenschweiz haben sich unser Zentralpräsident Peter Meier und unser Direktor Bernhard von Mühlenen persönlich stark gegen die Verdoppelung der Verjährungsfrist engagiert. Unter anderem haben sie federführend gemeinsam mit dem Verband Suissetec im Vorfeld der entscheidenden Session im Ständerat Anfang Juni 2024 einen Informationsanlass mit Parlamentariern organisiert.
Nun ist auch der Nationalrat auf die Argumentationslinie der Verbände und Vertreter unserer Branchen eingeschwenkt. In der Herbstsession 2024 hat er mit 132 gegen 58 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) beschlossen, die Verjährungsfrist (22.066) bei den heute geltenden fünf Jahren zu belassen.
Motion für faire Erfüllungsgarantien
Der Nationalrat hat ausserdem auch die Motion 23.4079 von Nationalrätin und AM Suisse Mitglied Diana Gutjahr zur faireren Ausgestaltung der abstrakten Erfüllungsgarantie überwiesen, über welche in unseren News berichtet wurde.
Weitere Informationen
- News: Parlamentarieranlass vom 4. Juni
- News: Faire Erfüllungsgarantien (Diana Gutjahr Motion 23.4079)
- Parlamentarische Dokumente zum Geschäft Nr. 20.066