Da das Kartellgesetz die Festlegung von Preisen verbietet, veröffentlicht Metaltec Suisse die erzielten Werte der Vergangenheit. Die Verrechnungssätze basieren auf der Lohnerhebung 2021/2022, sowie den Daten des Metaltec Suisse Modellbetriebs.
Die Berücksichtigung der regionalen Lohnverhältnissen widerspiegelt sich in der Basis 1 (ländliche Region), Basis 2 (Agglomeration) und Basis 3 (Stadt).
Die unten aufgeführten Angaben zeigen beispielhaft, wie die Verrechnungsansätze hergeleitet werden. Die betriebsspezifischen Ansätze muss jedes Unternehmen in Abhängigkeit von den Kosten und Leistungen individuell festlegen.