Berufsbildungsfonds


Durch den Bundesratsbeschluss vom 13. April 2005 wurde der Berufsbildungsfonds für allgemeinverbindlich erklärt.


Nichtmitglieder erhalten deshalb jährlich das Erhebungsformular für den Berufsbildungsfonds des AM Suisse (vormals Schweizerische Metall-Union, SMU) und anschliessend eine Beitragsrechnung gemäss der deklarierten Anzahl Mitarbeitenden.