Die Betreiber einer landwirtschaftlichen Greiferanlage sind verpflichtet, diese alle zwei Jahre von einem Fachspezialisten kontrollieren zu lassen.
Aufgrund der Kranverordnung (KranV) und anderen Gesetzgebungen haben die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL), der AM Suisse und die Kontrollbehörde Agriss gemeinsam ein praxisorientiertes Konzept für die Umsetzung ausgearbeitet.
Liste der Fachbetriebe
Anforderungen für Fachbetriebe (Reglement)
Bestellformular für registrierte Fachbetriebe
Meldeformular für künftige Fachbetriebe