Wiedereingliederung zahlt sich aus
Eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung von Verunfallten ist ein Gewinn für alle Beteiligten – auch finanziell.
Die Suva hat die Möglichkeit, mit der Wiedereingliederung verbundene Kosten des Betriebes von bis zu 20 000 Franken zu übernehmen. Dies wenn kein Anspruch auf entsprechende Massnahmen der IV bestehen und wenn dank der Massnahmen Einsparungen bei der Suva erzielt werden können. Voraussetzung ist selbstverständlich auch der Wille des Verunfallten zur Wiedereingliederung. Gemeinsam mit dem Betrieb werden dann Massnahmen zum Arbeitsplatzerhalt oder zur Einarbeitung geprüft. Dazu gehören unter anderem die Anpassungen des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse im Hinblick auf eine Umplatzierung oder die Einarbeitung an einem neuen Arbeitsplatz.
Zudem kann bei erfolgreichem Arbeitsplatzerhalt oder bei erfolgreicher Einarbeitung bei einem neuen Arbeitgeber ein Erfolgshonorar von 20 000 Franken ausbezahlt werden. Oberstes Ziel ist dabei stets, dass durch die unterstützenden Massnahmen eine finanzielle Einsparung bei der Suva erzielt wird.
Eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Verunfallten ist ein Gewinn für alle Beteiligten – auch finanziell. Denn weniger Taggeld- und Rentenkosten kommen letztlich allen Suva-Versicherten in Form tieferer Prämien zugute.
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